Willkommen bei Rechtsanwalt Albrecht Sihler

Seit 1999 arbeite ich als offiziell zugelassener Rechtsanwalt. Als selbstständiger Rechtsanwalt in der Bürogemeinschaft Koch, Bümmerstede und Partner übe ich meine Tätigkeit seit 2016 aus. Ansässig in Heilbronn, betreue ich auch viele weitere Standorte im Land Baden-Württemberg. So bin ich beispielsweise auch in Stuttgart, Mannheim, Frankfurt, Ludwigsburg und Karlsruhe für Sie da. Für Fragen und Beratungsgespräche stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

„Allen ist das Denken erlaubt. Vielen bleibt es erspart“

Curt Goetz, 1888-1960, Schauspieler und Bühnenautor

Das Strafrecht bündelt mehrere Rechtsgebiete und Straftatbestände. Dementsprechend geht es dabei um verschiedene juristische Bereiche wie beispielsweise Wirtschafts- oder Kapitalverbrechen. Ich unterstütze Sie rund um die Vor- und Nachbereitung, Durchführung und Prävention von Ermittlungs- und Strafverfahren. Gerne können Sie mich auch bei Fragen beziehungsweise Beratungsbedarf bezüglich strafrechtlicher Belange konsultieren. Natürlich genießen Sie in jedem Fall den Schutz durch die anwaltliche Schweigepflicht. Kontaktieren Sie mich, damit ich Ihr Anliegen individuell bewerten und Ihnen eine entsprechende Beratung zukommen lassen kann.

Das Verwaltungsrecht umfasst ebenso das allgemeine wie das besondere Verwaltungsrecht. Mit meiner Tätigkeit begleite ich Sie in unterschiedlichen Verwaltungsgebieten. Zu diesen gehören beispielsweise das Sozial-, Arbeits- oder Verkehrsrecht. Ich helfe Ihnen bei diversen rechtlichen Problematiken rund um das Verwaltungsrecht kompetent und erfahren weiter. Meine Arbeit reicht dabei von der Unterstützung im Umgang mit Behörden bis hin zur Abwicklung verschiedener Rechtsstreitigkeiten. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und lokalen Verortung bin ich in der Lage, Sie innerhalb aller Verwaltungsebenen des Landes Baden-Württemberg zu unterstützen.

Gerne bin ich Ihr Ansprechpartner in den unterschiedlichen Gebieten des Ausländerrechts. Das beinhaltet auch den Umgang mit den lokalen Ausländerbehörden in Heilbronn, Stuttgart, Mannheim, Frankfurt, Ludwigsburg und Karlsruhe. Ich betreue diverse Angelegenheiten wie das Aufenthaltsrecht, die Niederlassungserlaubnis oder der Familiennachzug. Unabhängig davon, ob es um einen begrenzten oder dauerhaften Aufenthalt geht, stehe ich Ihnen mit meinem juristischen Fachwissen und meiner Erfahrung zur Seite. Sie können meine Betreuung ebenso für sich selbst wie beispielsweise für Ihre Mitarbeiter anfordern. Falls erforderlich unterstütze ich Sie auch in strafrechtlichen Angelegenheiten mit ausländerrechtlichem Bezug.

Das Internet- oder auch Onlinerecht bildet die spannende Verschmelzung unterschiedlicher Rechtsgebiete im weltweiten Netz. Dementsprechend individuell können die dazugehörigen Schwerpunkte ausfallen. Aufgrund meiner breit gefächerten Expertise in verschiedenen Rechtsgebieten bin ich in der Lage, Sie in verschiedenen Belangen zu unterstützen. Benötigen Sie beispielsweise juristischen Rat in Bezug auf Datenschutz, Wettbewerbsrecht oder die AGB Ihres Unternehmens? Ich stehe Ihnen bei einer Vielzahl an rechtlichen Fragen und juristischen Problemen rund um das Internetrecht in Heilbronn, Mannheim, Frankfurt und Umgebung gerne zur Seite.

Mit der Generation 60 Plus sind besondere Rechtsfragen verbunden, die das Seniorenrecht aufgreift. Nicht zuletzt der demografische Wandel macht dessen zunehmende Relevanz deutlich. Das Recht auf Selbstbestimmung und die Durchsetzung rechtlicher Interessen bilden hier den zentralen Fokus. Dabei handelt es sich auch beim Seniorenrecht um einen aus mehreren Teilgebieten bestehenden Rechtsbereich. Ich vertrete Sie bei verschiedenen juristischen Angelegenheiten wie Vorsorge- und Nachlassregelungen, Arbeits-, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht oder auch Immobilien- und Erbrecht. Kontaktieren Sie mich und wir ermitteln gemeinsam, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.

Mehr engagieren möchte ich mich im Bereich des  Kunst- und Künstlerrechtes. Das Kunst- und Künstlerrecht umfasst insbesondere – als Teilaspekt des besonderen Vetrtragsrechtes – die Gestaltung und Überprüfung von Künstlerverträgen (unter anderem Musikvertrag, Auftrittsvertrag, Lizenzvertrag, Verlagsvertrag), aber auch etwa die Durchsetzung von Zahlungs- , Lizenz- und Unterlassungsansprüchen, sowie ggf. die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte (Marken etc.) als Teilaspekt des Urheberrechtes.


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